Einstellungen zum Tarif
Nettoeinkommen im Monat und im Jahr
Einstellungen für Lohnsteuer, Steuerklasse und Freibeträge

Steuern
Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Vorsorge

Steuern und Abgaben
| Monat (€) | Jahr (€) | |
|---|---|---|
| Grundentgelt | 0 | |
| Leistungszulage (15 %) | 0 | 0 |
| Zulagen/ Sonderzahlungen | 0 | 0 |
| Tarifl. Sonderzahlungen | 0 | 0 |
| Bruttoeinkommen | 0 | 0 |
| Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen | 770,50 | 9.246,00 |
| Lohnsteuer | 0 | 0 |
| Kirchensteuer | 0 | 0 |
| Solidaritätszuschlag | 0 | 0 |
| Summe Steuern | 0 | 0 |
| Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen | 0 | 0 |
| Krankenversicherung (gesetzlich) | 0 | 0 |
| Pflegeversicherung | 0 | 0 |
| Rentenversicherung | 0 | 0 |
| Arbeitslosenversicherung | 0 | 0 |
| Zusatzversorgung (1,58 %) | 0 | 0 |
| Summe Sozialabgaben | 0 | 0 |
| Netto | 0 | 0 |

Ihr Gehaltsplaner für den Landesdienst: Von der Schule bis zum Ministerium
Ob Sie als angestellte Lehrkraft, in der Landesverwaltung, bei der Polizei (Verwaltung) oder an einer Universität arbeiten – der TV-L bildet die finanzielle Grundlage. Dieser Rechner ist exakt auf die Entgelttabelle 2026 der Länder kalibriert. Er berücksichtigt Besonderheiten wie die "eingefrorene" Jahressonderzahlung und unterscheidet präzise zwischen den Tarifgebieten West und Ost, wo dies noch relevant ist. Ermitteln Sie jetzt Ihr exaktes Netto und prüfen Sie, wie sich ein Stufenaufstieg auf Ihr Konto auswirkt.
Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben
Typische Berufe und ihre Entgeltgruppen (TV-L)
Die Eingruppierung richtet sich nach der Tätigkeit und Qualifikation. Hier eine Orientierung für Ihre Berechnung:
Verwaltung & Büro
EG 5 - EG 9a
Klassische Verwaltungsangestellte, Sachbearbeiter ohne Studium, Sekretariat.
Beispiel: Justizfachangestellte, Schulsekretärin.
Technische Berufe & IT
EG 9b - EG 12
Ingenieure (Bachelor/FH), IT-Systemadministratoren, Techniker mit staatl. Prüfung.
Beispiel: IT-Admin an der Uni, Bauingenieur im Landesbauamt.
Wissenschaft & Bildung
EG 13 - EG 15
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master/Uni).
Beispiel: Gymnasiallehrer (angestellt), Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Kurator.
Lehrer (Angestellt)
EG 11 - EG 13
Angestellte Lehrer an Grundschulen, Gymnasien oder Berufsschulen. Einstieg: Oft E11 oder E13 (je nach Schulform). Die Verbeamtung ist Ländersache, angestellte Lehrer fallen unter den TV-L.
Häufige Fragen zum TV-L Gehalt
- Stufe 1 auf 2: Nach 1 Jahr in Stufe 1
- Stufe 2 auf 3: Nach 2 Jahren in Stufe 2
- Stufe 3 auf 4: Nach 3 Jahren in Stufe 3
- Stufe 4 auf 5: Nach 4 Jahren in Stufe 4
- Stufe 5 auf 6: Nach 5 Jahren in Stufe 5
Ländertarif vs. TVöD
Angestellte der Bundesländer (außer Hessen) werden nach TV-L bezahlt. Unser Rechner beachtet die feinen Unterschiede zum TVöD, insbesondere bei den Stufenlaufzeiten und der fehlenden leistungsorientierten Bezahlung in vielen Bereichen.
Jahressonderzahlung der Länder
Die "Weihnachtsgeld"-Regelung im TV-L ist oft anders gestaltet als beim Bund oder den Kommunen. Der Rechner ermittelt den korrekten Prozentsatz basierend auf Ihrer Entgeltgruppe, damit Ihr Jahresnetto stimmt.
Hauptstadtzulage und Regionales
Für Beschäftigte in Berlin oder anderen spezifischen Standorten können regionale Zulagen relevant sein. Fügen Sie diese hinzu, um zu sehen, was inklusive VBL-Abzug monatlich auf Ihrem Konto eingeht.
Tarifvertrag der Länder – Allgemeiner Bereich (TV-L)
Der TV-L ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder und regelt die Arbeitsbedingungen sowie die Vergütung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Landesverwaltungen, landeseigenen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen. Er stellt die Grundlage für eine einheitliche Entlohnung und standardisierte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst der Länder dar.
Anwendungsbereich
Der TV-L gilt für:
- Beschäftigte in Landesverwaltungen, z. B. Ministerien, Landesämtern, Justizvollzugsanstalten und Finanzverwaltungen.
- Lehrkräfte, wissenschaftliches Personal sowie nichtwissenschaftliches Personal an Hochschulen und Schulen, soweit sie nicht unter Sondertarifverträge fallen.
- Technische und nichttechnische Berufe in landeseigenen Einrichtungen, wie z. B. Museen, Theater oder staatliche Betriebe.
- Angestellte in den Bereichen IT, Technik, Verwaltung und Service, die von den Ländern oder deren Einrichtungen beschäftigt werden.
Der TV-L umfasst alle tariflich angestellten Beschäftigten der Länder, ausgenommen Beamte, Richter und Soldaten sowie Beschäftigte des Bundes oder der Kommunen.
Vergütungssystem
Die Vergütung im TV-L basiert auf der Entgelttabelle des allgemeinen Dienstes, die Tätigkeiten und Qualifikationen in 15 Entgeltgruppen (EG 1 bis EG 15) einteilt. Diese Gruppen decken ein breites Spektrum an Tätigkeiten ab:
- EG 1 bis EG 4: Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. Hilfskräfte, Hausmeisterhilfen.
- EG 5 bis EG 8: Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung, z. B. Verwaltungsangestellte, Techniker.
- EG 9a bis EG 12: Qualifizierte Tätigkeiten mit höherer Verantwortung, z. B. Sachbearbeiter, IT-Fachkräfte, technische Assistenten.
- EG 13 bis EG 15: Tätigkeiten mit akademischem Abschluss oder Leitungsfunktionen, z. B. Ingenieure, wissenschaftliche Mitarbeiter, Abteilungsleiter.
Stufensystem
Die Entgeltgruppen sind in ein Stufensystem mit sechs Stufen unterteilt, das die Berufserfahrung abbildet:
- Stufe 1: Einstiegsstufe für Beschäftigte ohne einschlägige Berufserfahrung.
- Stufe 2: Wird nach einem Jahr in Stufe 1 erreicht.
- Stufe 3 bis 6: Weitere Aufstiege erfolgen nach zwei (Stufe 3), drei (Stufe 4), vier (Stufe 5) und fünf Jahren (Stufe 6) in der jeweiligen Vorstufe.
Beispielhafte Gehälter:
- EG 5/Stufe 1: ca. 2.800 Euro brutto (Einstieg in den mittleren Dienst).
- EG 9/Stufe 4: ca. 3.900 Euro brutto (qualifizierte Fachkraft mit Berufserfahrung).
- EG 15/Stufe 6: über 6.500 Euro brutto (Führungskräfte oder hochspezialisierte Fachkräfte).
Zusatzleistungen und Sonderregelungen
Beschäftigte im TV-L profitieren von einer Vielzahl von Zusatzleistungen, die den öffentlichen Dienst attraktiver machen:
- Jahressonderzahlung:
- Diese ist gestaffelt: Während untere Entgeltgruppen bis zu 95 % erhalten, sinkt der Prozentsatz in den höheren akademischen Gruppen (ab EG 13/14) deutlich ab
- Leistungsorientierte Bezahlung (LOB):
- Beschäftigte können leistungsabhängige Prämien erhalten, die auf individueller oder teambezogener Basis vergeben werden.
- Betriebliche Altersversorgung:
- Die zusätzliche Altersversorgung erfolgt über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
- Zulagen:
- Für besondere Tätigkeiten, wie z. B. Schichtarbeit, Nachtarbeit oder Tätigkeiten unter erschwerten Bedingungen, werden Zulagen gezahlt.
- Fort- und Weiterbildungsförderung:
- Kostenübernahme für Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, die für die Weiterentwicklung in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern erforderlich sind.
- Einmalzahlungen:
- In besonderen Situationen, z. B. zur Abmilderung von Inflationsbelastungen oder pandemiebedingten Mehrbelastungen, können Einmalzahlungen ausgehandelt werden.
Arbeitszeit und Urlaub
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt:
- 39 Stunden pro Woche in den meisten Bundesländern (abweichend in Sachsen: 40 Stunden).
Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt:
- 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
- Zusätzliche Urlaubstage sind für Beschäftigte im Schichtdienst, Schwerbehinderte oder Beschäftigte in besonders belastenden Bereichen möglich.
Es gibt flexible Arbeitszeitmodelle, wie Gleitzeit, Teilzeit oder Homeoffice, die familienfreundlich gestaltet sind.
Besonderheiten und Spezielle Regelungen
- Eingruppierung und Höhergruppierung:
- Beschäftigte können bei Übernahme höherwertiger Aufgaben in höhere Entgeltgruppen eingruppiert werden.
- Jobticket und Mobilität:
- Viele Länder bieten ihren Beschäftigten vergünstigte Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr.
- Gesundheitsförderung:
- Maßnahmen wie betriebliche Gesundheitsprogramme oder Präventionsangebote zur Förderung der Arbeitsfähigkeit sind verfügbar.
- Förderung von Chancengleichheit:
- Der TV-L enthält besondere Regelungen zur Förderung von Frauen, Schwerbehinderten und älteren Beschäftigten.
Tarifverhandlungen und Anpassungen
Die Tarifverhandlungen für den TV-L werden zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften, z. B. ver.di, GEW und der dbb tarifunion, geführt. Schwerpunkte der Verhandlungen sind:
- Anpassung der Entgelttabellen an die Inflation und die Marktbedingungen.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere in belasteten Berufsgruppen.
- Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung, z. B. durch Zulagen, Sonderzahlungen oder attraktivere Einstiegsbedingungen.
Der TV-L bietet durch seine klaren Strukturen, attraktiven Zusatzleistungen und die Arbeitsplatzsicherheit eine solide Grundlage für Beschäftigte der Länder. Er ist darauf ausgelegt, sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Landesverwaltungen als auch die Motivation und Zufriedenheit der Beschäftigten zu fördern.
Tariftabelle TV-L allgemeiner Teil
Aktuelle Entgelttabelle (Basis für Ihre Berechnung)